

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Praxis für Klinische Psychologie - Dr. Wolfgang Rotem Avituv, BSc, M.A., insbesondere für klinisch-psychologische Behandlung, Beratung, Diagnostik sowie die Erstellung von Gutachten:
Stand: März 2025
1. Vertragsgegenstand

Der Vertrag kommt durch die Terminvereinbarung zwischen der Praxis für Klinische Psychologie und jener volljährigen Person zustande, die die klinisch-psychologische Leistung im eigenen Namen beauftragt. Diese Person ist Auftraggeber und zur Zahlung des vereinbarten Honorars sowie allfälliger Ausfallhonorare verpflichtet.
Die behandelte oder untersuchte Person kann mit dem Auftraggeber identisch sein. Bei Leistungen für Minderjährige ist grundsätzlich die beauftragende volljährige Person Vertragspartner und zahlungspflichtig, sofern nicht vor Beginn der Leistung ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Vertragsgegenstand sind ausschließlich klinisch-psychologische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Psychologengesetzes 2013.
2 Regelungen für Paarberatungen

Bei Paarberatungen erfolgt die Beratung im gemeinsamen Auftrag beider teilnehmenden Personen. Sämtliche Themen, Angaben und Verhaltensweisen, die in einer gemeinsamen Sitzung in Anwesenheit beider Personen besprochen, offengelegt oder unmittelbar wahrgenommen wurden, dürfen von dem Psychologen gegenüber beiden Personen fachlich zusammengefasst, eingeordnet und zur Beurteilung der Eignung, Fortführung, Änderung oder Beendigung des gemeinsamen Settings herangezogen werden. Dies umfasst auch schriftliche Rückmeldungen, die Beschreibung der im gemeinsamen Termin wahrgenommenen Arbeits-, Konzentrations- oder Kooperationsfähigkeit sowie die Empfehlung einer ärztlichen, psychiatrischen, suchtmedizinischen, psychotherapeutischen oder sonstigen spezialisierten Abklärung oder Behandlung. Eine derartige fachliche Einschätzung oder Empfehlung stellt für sich allein keine förmliche klinisch-psychologische oder psychiatrische Diagnose und keine ehrenrührige Tatsachenbehauptung dar.
Wendet sich eine der teilnehmenden Personen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Beratungsauftrag, dessen Fortsetzung oder weiteren Planung an die Praxis, darf die Praxis die Anfrage als Kommunikation im Namen des gemeinsamen Settings behandeln und eine für beide Personen bestimmte Antwort an die anfragende Person oder an beide bekannten Kontaktadressen übermitteln.
Beide Personen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass eine solche Rückmeldung über gemeinsam besprochene oder gemeinsam wahrgenommene Inhalte nicht als Offenlegung eines gegenüber der jeweils anderen Person geheim gehaltenen Einzelinhalts gilt. Die Praxis ist aus fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen jederzeit berechtigt, die Beratung abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden und eine andere Versorgung zu empfehlen; zwingende gesetzliche Verschwiegenheits-, Datenschutz- und Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
4. Terminvereinbarung und Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
6. Vertraulichkeit

Der Psychologe unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013. Eine Entbindung von dieser Verschwiegenheit ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Klientin/des Klienten möglich.
Bei gemeinsam durchgeführten Paarberatungen stimmen beide Personen ausdrücklich zu, dass Inhalte, die in Anwesenheit beider Personen während einer gemeinsamen Sitzung besprochen wurden, im Rahmen einer späteren Kontaktaufnahme auch gegenüber nur einer der beiden Personen aufgegriffen und erörtert werden dürfen. Diese Zustimmung umfasst ausschließlich bereits gemeinsam besprochene Inhalte sowie daraus abgeleitete gemeinsame Empfehlungen. Inhalte aus Einzelgesprächen, persönlichen Mitteilungen oder sonstigen vertraulichen Kontakten mit nur einer Person dürfen ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung nicht an die andere Person weitergegeben werden.
8. Haftungsausschluss

Die klinisch-psychologische Behandlung ersetzt keine ärztliche oder psychiatrische Behandlung. Für Schäden, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Psychologen liegen, wird keine Haftung übernommen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - Salzburg.
11. Ergänzende Einwilligung, Online-Behandlung, Datenschutz und organisatorische Hinweise

Mit der Terminvereinbarung erklärt sich die Klientin/der Klient mit dem Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung einverstanden. Termine können persönlich in der Praxis oder online stattfinden. Bei Online-Terminen wird um eine ruhige und geschützte Umgebung gebeten. Es werden geeignete Kommunikationsmittel und Praxissoftware, insbesondere ZEIPSY, nach bestem Wissen unter Beachtung geltender Datenschutzstandards verwendet. Organisatorische Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung. Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls fällt ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars an. Die Praxis ist keine Notfallversorgung und nicht durchgehend erreichbar. In akuten Krisensituationen sind Notruf 144, Krankenhaus oder zuständige Krisendienste zu kontaktieren. Ergänzend gelten die veröffentlichten Datenschutzbestimmungen und Rahmenbedingungen.
1.2 Leistungen für Minderjährige

Die beauftragende Person erklärt, zur gesetzlichen Vertretung der minderjährigen Person im Bereich Pflege und Erziehung berechtigt zu sein. Sie ist verpflichtet, die Praxis vor Beginn der Leistung vollständig und wahrheitsgemäß über die bestehenden Obsorgeverhältnisse, allfällige Einschränkungen, gerichtliche Entscheidungen sowie bekannte Einwände anderer obsorgeberechtigter Personen zu informieren und jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Solange keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, darf die Praxis auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben vertrauen. Die Praxis ist berechtigt, geeignete Nachweise und erforderliche Einwilligungen zu verlangen sowie Leistungen bei Zweifeln an der Vertretungsbefugnis, bei widersprüchlichen Erklärungen oder bei ungeklärten Obsorgeverhältnissen bis zur vollständigen Klärung abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen und vereinbarungsgemäß entstandene Ausfallhonorare bleiben zahlbar.
Die Einwilligung in die klinisch-psychologische Behandlung richtet sich nach der Entscheidungsfähigkeit der minderjährigen Person und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit und die Einholung der erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung erfolgen durch die Praxis im Einzelfall.
Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Eltern und sonstigen gesetzlichen Vertretern. Auskünfte werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen oder erforderlichen Umfang erteilt. Gesetzliche Mitteilungs-, Anzeige- und Handlungspflichten bleiben unberührt.
Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch bei der Behandlung minderjähriger Personen. Gespräche mit Eltern oder sonstigen obsorgeberechtigten Personen können erfolgen, soweit dies für die klinisch-psychologische Behandlung, das Kindeswohl oder die Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten erforderlich oder rechtlich zulässig ist.
Ein Anspruch auf vollständige Mitteilung der Gesprächsinhalte oder auf uneingeschränkte Einsicht in die Behandlungsdokumentation besteht nicht. Art und Umfang der Auskunftserteilung richten sich insbesondere nach dem Alter, dem Entwicklungsstand und der Entscheidungsfähigkeit der minderjährigen Person sowie nach den Umständen des Einzelfalls.
Gesetzliche Mitteilungs-, Anzeige- und Handlungspflichten sowie erforderliche Maßnahmen bei einer konkreten Gefährdung bleiben unberührt.
3. Informations- und Aufklärungsblatt

Klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung dient der Untersuchung, Erklärung und Veränderung psychischer Belastungen, Beschwerden sowie Verhaltens- und Erlebensweisen auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter psychologischer Methoden.
Für klinisch-psychologische Behandlung kann je nach Voraussetzungen ein Kostenzuschuss beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Hierfür ist in der Regel spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Nach der 10. Einheit kann eine weitere Bewilligung notwendig sein.
Eine Behandlungseinheit von 50 Minuten kostet im Einzelsetting € 110,-, im Gruppensetting € 140,-.
Im Fall krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit kann, sofern fachlich geeignet, eine Vertretung durch einen anderen klinischen Psychologen erfolgen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagte oder versäumte Termine werden zur Gänze verrechnet.
Sie werden über Ablauf, Dauer, Methoden, Kosten, mögliche Änderungen des Vorgehens, Risiken sowie gegebenenfalls über die Empfehlung einer ärztlichen Abklärung informiert.
Klinische Psychologen sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Auf Wunsch kann Auskunft über die Dokumentation erteilt werden. Die Aufbewahrung erfolgt gemäß den gesetzlichen Fristen.
Mit Ihrer Zustimmung können personenbezogene Daten auch elektronisch verarbeitet werden, soweit dies für Behandlung, Organisation, Abrechnung oder gesetzliche Verpflichtungen erforderlich ist.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der jeweils aktuellen Honorarordnung der Praxis.
Das Honorar ist unmittelbar nach jeder Sitzung vor Ort zu begleichen, entweder in bar oder per sofortiger Überweisung (z.B. per Mobile-Banking). Eine spätere Zahlung ist nicht vorgesehen. Bei Gutachten oder längeren diagnostischen Verfahren können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
7. Dokumentation und Aufbewahrung

Die klinisch-psychologische Dokumentation wird gemäß § 35 Psychologengesetz 2013 für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt.
9. Ergebnisoffenheit und Unabhängigkeit klinisch-psychologischer Gutachten

Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik, insbesondere bei der Erstellung klinisch-psychologischer Gutachten, Befunde oder Stellungnahmen, beruhen die Ergebnisse auf der klinisch-psychologischen Beurteilung, der Anamnese, der Verhaltensbeobachtung, den eingesetzten psychologischen Testverfahren sowie der fachlichen Gesamtbewertung nach bestem klinisch-psychologischem Wissen und Gewissen. Die Beurteilung bezieht sich auf die jeweils vereinbarte Fragestellung und die zum Untersuchungszeitpunkt vorliegenden Informationen und Befunde.
Die untersuchte Person nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die klinisch-psychologische Diagnostik und Begutachtung ergebnisoffen erfolgen und daher auch zu Feststellungen führen können, die von den eigenen Erwartungen, Selbsteinschätzungen oder gewünschten Ergebnissen abweichen. Soweit eine fachlich ausreichend sichere Beantwortung der Fragestellung aufgrund fehlender, widersprüchlicher oder nicht ausreichend interpretierbarer Informationen nicht möglich ist, kann dies im Gutachten entsprechend festgehalten werden.
Die fachliche Beurteilung erfolgt unabhängig, objektiv und ausschließlich nach psychologischen, diagnostischen und berufsethischen Kriterien. Ein Anspruch auf ein bestimmtes diagnostisches Ergebnis, eine bestimmte Beurteilung oder eine bestimmte gutachterliche Schlussfolgerung besteht nicht.
Das vereinbarte Honorar bezieht sich auf die gesamte diagnostische Leistung, einschließlich Vorbereitung, Exploration, Testdurchführung, Auswertung, Interpretation, fachlicher Beurteilung und schriftlicher Erstellung des Befundes, Gutachtens oder der Stellungnahme, nicht jedoch auf ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis.
12. Änderungen der AGB

Die Praxis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website abrufbar.
